Hinweise für Privatpatienten
Was bieten wir an?
Leider versuchen die Privaten Krankenversicherungen vermehrt, die Erstattungen im Heilmittelbereich zu senken.
Teilweise erhalten Patienten Schreiben, in denen behauptet wird, der Therapeut sei zu teuer und man könne nur Behandlungen auf Preisniveau des Beihilfesatzes abrechnen.
Die Realität ist allerdings, dass die gesetzlichen Krankenkassen jedes Jahr ihre Honorare um wenige Prozent erhöhen. Die Beihilfeverordnung des Bundes ist im Jahr 2018 zum ersten Mal seit über zwanzig Jahren angepasst worden. Immer noch liegen einige Heilmittelpositionen der Beihilfeverordnungen unter den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenversicherungen, denn diese werden jährlich angepasst.
Da auch ich gezwungen bin, wirtschaftlich zu arbeiten, und weiterhin den Anspruch habe, meinen Angestellten ein faires Gehalt zu zahlen, können wir keine Behandlungen mehr auf Basis der Beihilfesätze durchführen.
Das Bundesministerium des Inneren hat mit seiner Pressemitteilung vom 07.02.2004 mitgeteilt:
“Bei Heilmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeiträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt.
Das heißt:
Heilmittel: Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeiträgen und den tatsächlichen Kosten.”
Wie Sie aus Ihren Arztrechnungen wissen, ist ein Steigerungssatz um den Faktor 1,8 oder 2,3 nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine ungewöhnliche Sache. In der Physiotherapie gibt es keine verbindliche Gebührenordnung, die Preisgestaltung obliegt keiner einheitlichen Regelung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Weitere Hinweise für die private Krankenversicherung